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Bekanntmachung über die Beteilligung der Öffentlichkeit zum sachlichen Teilflächennutzungsplan gewerbliche Tierhaltungsanlagen

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10. Okt. 2025

Bekanntmachung über die Beteilligung der Öffentlichkeit zum sachlichen Teilflächennutzungsplan gewerbliche Tierhaltungsanlagen

Der Gemeinderat Stammham hat in der öffentlichen Sitzung am 09.11.2023 aufgrund des § 2 Abs. BauGB die Aufstellung der sachlichen Teiländerung des Flächennutzungsplans "Tierhaltungsanlagen" gemäß § 5 Abs. 2b BauGB mit Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am am 10.11.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 05.03.2025 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.05.2025 gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Behördennbeteiligung).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand bis zum 03.06.2025 statt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum 13.10.2025 - 14.11.2025 statt.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen (ST) aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und vier Artenschutzgutachten werden mit veröffentlicht:

• ST des Landratsamtes Eichstätt vom 24.03.2025 + 13.05.2025 (u.a. Aussagen zur Bewertungsgrundlage bzgl. lmmissionsschutz

• ST der Regierung von Oberbayern vom 28.03.2025 (u.a. Aussagen zu landesplanerischen und regionalplanerischen Planungsvorgaben)

• ST des Eisenbahn-Bundesamtes vom 31.03.2025 (u.a. Aussagen zu Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn, zu Immissionen aus dem Bahnverkehr und zu natur- und artenschutzrechtlichen Begleit- und Folgemaßnahmen von eisenbahnrechtlichen Vorhaben)

• ST der Deutschen Bahn AG vom 31.03.2025 (u.a. Aussagen zu Entwässerungsanlagen der Deutschen Bahn und zu Immissionen aus dem Bahnverkehr)

• ST des Bayerischen Bauernverbandes (+0V Stammham) vom 27.03.2025 (+17.03.2025) (u.a. Aussagen zu den weichen Ausschlusskriterien der Potentialflächenanalyse und zum Immissionsschutzabstand zu den Siedlungsrändern)

• ST des Abwasserzweckverbandes Ingolstadt Nord vom 25.03.2025 (u.a. Aussagen zur Entsorgung von Schmutzwasser)

• ST des Bund Naturschutz vom 31.03.2025 (u.a. Aussagen zu Ammoniak-, Geruchs- und Staubemissionen und zum Tierwohl)

• ST der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 03.06.2025 (Aussage zur Naherholungsnutzung auf Wirtschaftswegen

 

Der räumliche Geltungsbereich der sachlichen Teiländerungg umfasst das gesamte Gemeindegebiet bzw. den gesamten planungsrechtlichen Außenbereich.

 

Bekanntmachung.pdf
20220816_b_Datenschutzhinweise_im_Bauleitplanverfahren.pdf
1._Muendlich_abgegeben_Stellungnahme_von_der_Oeffentlichkeit.pdf
2025-03-31_Stellungnahme_Gemeinde_Stammham_FNP_Teilaenderung.dotx.pdf
GBS_Lageplan_Druckleitung.pdf
GBS_Lageplan_ST_Sued.pdf
RP_EI_Stammham_NO_20250915.pdf
RP_EI_Stammham_NW_20250915.pdf
RP_EI_Stammham_SO_20250915.pdf
RP_EI_Stammham_SW_20250915.pdf
SachlTeilFNP_Tierhaltung_ENTWURF_Begruendung_251009.pdf
SachlTeilFNP_Tierhaltung_ENTWURF_Plan_251009.pdf
SN_ABG.pdf
Stammhamm_sTFNP-Tierhaltungsanlagen_4(1)_Gemeinde_Stammham.pdf
Stellungnahme_an_Gemeinde_Sachliche_Teilaenderung_des_Flaechennutzungsplans_der_Gemeinde_Sta.pdf
Stellungnahme_BBV_Ehrenamt.pdf
Stellungnahme_BBV.pdf
Stellungnahme_Eisenbahn-Bundesamt_Planungsbuero_Vogelsang.pdf
TOEB-BY-25-201898_Westerhofen_Stellungnahme_DB_AG.pdf

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