Anmeldung bei der Meldebehörde
Abmeldung bei der Meldebehörde
Altenhilfe - Unterschriftenliste
An- und Fertigmeldung Wasserversorgung
Erforderlich zur Beantragung eines Wasserzählers.
- An- und Fertigmeldung Wasserversorgung
Anmeldebogen Kindergärten
Anmeldebogen für alle Kindergärten und Kinderkrippen.
- Anmeldebogen Gemeinde Stammham-Appertshofen - Vorlage
Anmeldung eines Hundes
Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte
Seit dem 01. Juli 2023 ist die Bayerische Ehrenamtskarte in digitaler Form verfügbar. Antragstellende können sich nun aussuchen, ob Sie die Karte digital, im Kartenformat oder in beiden Versionen erhalten möchten.
- Ehrenamtskarte beantragen
- Antrag - Bayerische Ehrenamtskarte
- Ehrenamtskarte Flyer - Seite 1
- Ehrenamtskarte Flyer - Seite 2
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Antrag auf Zuschuss für die Schülerjahresfahrkarte
Beiblatt Erziehungsberechtige
Erdaushubdeponie - Verantwortliche Erklärung
Erforderlich ab einer Aushubmenge von mehr als 15 m³.
- Erdaushubdeponie - Verantwortliche Erklärung Annahmeerklärung für Bodenaushub
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Abmeldung
Gewerbe-Ummeldung
Poolabfrage
SEPA-Lastschriftmandat
Standrohrausgabe - Nutzungsvereinbarung
Ablauf bei der Standrohausgabe
Mit Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 15.06.2034 wurde folgender Ablauf für die Standrohausgabe beschlossen:
Nutzungsvereinbarung lesen und unterschrieben an die sachkundige Begleitperson abgeben
Termin für Wasserentnahme mit einer in der Nutzungsvereinbarung vorgeschriebenen Begleitperson vereinbaren
Abholung/Rückgabe des Standrohres bei der Feuerwehr
Abrechnung des Verbrauchs durch die Gemeinde
Auch wurden neue Gebühren für das Ausleihen des Standrohres und für die entnommene Wassermenge festgesetzt:
Ausleihgebühr Standrohr für einen Tag: 10 € zzgl. 7 % Mwst.
Ausleihgebühr Standrohr für eine Woche (= 5 Arbeitstage): 50 € zzgl. 7 % Mwst.
zzgl. der verbrauchten Wassermenge (pro m³ 2,77 € zzgl. 7 % Mwst.)
zzgl. der verbrauchten Abwassermenge (pro m³ 2,00 €)
Hinweis:
Der Begleitperson ist zusätzlich eine Aufwandentschädigung in Höhe von 25 € pro Einsatz zu entrichten.
- 1. Nutzungsvereinbarung
- 2. Standrohrabgabe
- 3. Standrohrabgabe (eigenes Standrohr)
Verkehrsrechtliche Anordnung
Für die Antragsstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Lageplan sowie ein Regelplan zwingend erforderlich.
- Verkehrsrechtliche Anordnung